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Urheberrecht
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Quellenangaben
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© detailblick-foto/fotolia
© ArtFamily/fotolia

AGBs

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind gültig für Seminare, Trainings, Workshops und Coachings der Wir bringen voran UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (im folgenden WBV genannt).
1. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrages
1.1
Der Auftraggeber meldet den/die Teilnehmer/innen oder die Gruppe zu dem
vereinbarten Seminar und Termin schriftlich und verbindlich an.
1.2
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs und unter
Berücksichtigung der im Seminarprogramm von WBV genannten
Teilnehmerbegrenzungen bearbeitet. Der Vertrag kommt mit Eingang der
verbindlichen Bestätigung von WBV beim Auftraggeber zustande.

2. Preise, Preisänderungen, Zahlungsbedingungen
2.1
Die Teilnahmegebühr für ein Seminar/Training/einen Workshop ist im jeweils
gültigen offenen Seminar-Programm von WBV aufgeführt oder separat
angeboten worden. Dabei genannte Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
2.2
Die Teilnahmegebühr beinhaltet neben der Teilnahme, die speziell im
individuellen Angebot oder Seminarplan von WBV zu jedem
Seminar/Training/Workshop beschriebenen Leistungen. Nicht eingeschlossen
sind die Reise- und Aufenthaltskosten des Teilnehmers.
2.3
Das Seminarprogramm gilt jeweils für den genannten Zeitraum. Wird vor
Seminarbeginn eine neue Preisliste herausgegeben, werden Preissenkungen an
den Vertragspartner weitergegeben.
2.4
Der Preis für ein Seminar/Training/einen Workshop ist vom Auftraggeber vor der
Durchführung zu bezahlen. Die Rechnung ist sofort nach Erhalt und ohne Abzug
zur Zahlung fällig.
2.5
Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Angebote zuzüglich Spesen,
Fahrtkosten und Unterbringung der/des Seminarleiters. Spesen
(Verpflegungsmehraufwand) werden nach der Pauschaltabelle für Reisekosten
berechnet. Für Anfahrtskosten stellt WBV in einem Radius von 100 km um
Gersthofen eine Anfahrtspauschale von 145,– Euro, bei größerer Entfernung 0,71
Euro + MwSt. pro km ab und bis Gersthofen, in Rechnung.
Übernachtungskosten werden laut Beleg verrechnet.

3. Rücktritt/Stornierung
3.1
Erfolgt mehr als 40 Werktage (Mo. – Fr.) vor dem laut Auftragsbestätigung
verbindlich vereinbarten Veranstaltungstermin (gilt nicht für bereits verschobene
Termine), eine von beiden Vertragsseiten (Auftraggeber und WBV) bestätigte
Terminverschiebung durch den Auftraggeber, so fallen keine zusätzlichen Kosten
an.
Erfolgt 20 oder mehr Werktage (Mo. – Fr.) vor dem laut Auftragsbestätigung
verbindlich vereinbarten Veranstaltungstermin (gilt nicht für bereits verschobene
Termine), eine von beiden Vertragsseiten (Auftraggeber und WBV) bestätigte
Terminverschiebung durch den Auftraggeber, so fallen zum ursprünglich
vereinbarten Termin zusätzlich 50% Stornierungskosten an.
3.2
Erfolgt vorab keine von beiden Vertragsseiten (Auftraggeber und WBV) bestätigte
Terminverschiebung und der Auftraggeber storniert das Seminar/Training/den
Workshop weniger als 20 Arbeitstage (Mo. – Fr.) vor einem angemeldeten und
von WBV bestätigten Termin oder erscheint ein/e Teilnehmer/in zu dem
bestätigten Seminar/Training/Workshop nicht, so wird die vertraglich
geschuldete Seminar- bzw. Teilnahmegebühr gleichwohl zur Zahlung fällig.
Gleiches gilt auch für die weitere Verschiebung eines bereits verschobenen
Termins.
3.3
WBV behält sich eine Absage eines Seminars/Trainings/Workshops, z. B. bei
Ausfall eines Dozenten oder bei zu geringer Teilnehmerzahl, vor.
In jedem Fall ist WBV bemüht, dem Auftraggeber Absagen oder notwendige
Änderungen des Programms so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Im Falle der
Absage eines Seminars wird eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr umgehend
erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer wenn diese auf
vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von WBV, deren Angestellten
oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
3.4
Storno- und Rücktrittserklärungen sowie Terminverschiebungen bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der Schriftform.

4. Nutzungsrechte/Urheberrechte
4.1
Alle durch den Auftragnehmer erzeugten Ideen, Texte, Fotografien,
Lichtbildwerke, Darstellungen, Konzeptionen, Zeichnungen, Karten, Tabellen,
Pläne, Skizzen und Werke sind unabhängig von der Wahl des zur Verbreitung
gewählten Mediums urheberrechtlich geschützt und sind geistiges Eigentum des
Auftragnehmers.
4.2
Die vom Auftragnehmer erstellten Werke sind Ausdrücklich für den Auftraggeber
erstellt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung des
Auftragnehmers reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer
Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe
genutzt werden.
4.3
Sollte eine Auftragserteilung an den Auftragnehmer nicht erfolgen, so
verpflichtet sich der Auftraggeber, die bis dahin vom Auftragnehmer erstellten
Ideen, Vorschläge, Konzepte, Texte, Layouts und andere Werke nicht zu
verwenden.
4.4
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungen auf Bild- und Tonträgern
jeglicher Art zu dokumentieren und alle sich aus dem
Auftragsverhältnis ergebenden Bild- und Tonaufnahmen, sowie
Reproduktionen hiervon, im Rahmen des gesetzlich zulässigen zur
Eigenwerbung oder zu anderen Zwecken zu verbreiten oder zu
veröffentlichen.
4.5
Es ist den beiden Vertragspartnern, dem Auftraggeber jedoch nur nach
vorheriger Einwilligung/Unterrichtung durch/von Auftragnehmer, erlaubt,
Pressemitteilungen herauszugeben. Auftragnehmer ist in Publikationen auf
Verlangen als Urheber namentlich zu nennen.
4.6.
Auftraggebervorschläge begründen ein Miturheberrecht nur nach Abschluss
einer gesonderten Vereinbarung.
4.7
Die Arbeitsunterlagen von WBV sind urheberrechtlich geschützt und dürfen
nicht – auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung von WBV – reproduziert,
insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet,
vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe genutzt werden.
WBV stellt die Arbeitsunterlagen exklusiv WBV-Seminarteilnehmern zur
Verfügung.
4.8
Der/die Teilnehmer/in ist nicht befugt, Lizenzmaterial, das für
Schulungszwecke ausgehändigt wird zu kopieren, Dritten zugänglich zu
machen oder auch nur aus den Seminarräumen zu entfernen.
Lizenzmaterial sind Datenverarbeitungsprogramme und/oder lizenzierte
Datenbestände (Datenbanken) in maschinenlesbarer Form, einschließlich
zugehöriger Dokumentationen.

5. Haftung
5.1
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie bei Fehlen einer zugesicherten
Eigenschaft haftet WBV für alle direkt darauf zurückzuführenden Schäden
unbeschränkt.
5.2
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet WBV nur, wenn WBV hierdurch mit
Leistung in Verzug geraten ist, wenn Leistung unmöglich geworden ist oder
wenn WBV eine wesentliche Pflicht verletzt hat. In diesen Fällen haftet WBV
für darauf zurückzuführende Personenschäden unbeschränkt. Für Sach-
und Vermögensschäden, mit deren Eintritt bei Einzelvertragsabschluß
vernünftigerweise zu rechnen war, ist die Haftung der Höhe nach den
allgemeinen Grundsätzen von Treu und Glauben, wie der
Verhältnismäßigkeit zwischen Höhe der einzelvertraglichen Vergütung und
der Schadenshöhe, begrenzt. Die Haftung für alle übrigen Schäden ist
ausgeschlossen, wobei die Haftung nach den Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes unberührt bleibt.
5.3
Von dieser allgemeinen Haftungserklärung bezüglich der Haftung bei
Personenschäden ausgenommen, bleiben die Seminare mit Outdoor-,
Event- und Aktionsprogrammteilen und Seminare bei denen die vor
Seminarbeginn ausgehändigten Haftungserklärungen unterschriebenen
wurden.

6. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schluss-
bestimmungen
6.1
Neben den individuellen Absprachen und diesen Auftragsbedingungen ist
auf das Vertragsverhältnis nur deutsches Recht anwendbar.
6.2
Erfüllungsort für die Leistungen von WBV, sowie die Zahlungen an WBV, ist
deren Gerichtssitz.
6.3
Gerichtsstand für alle Klagen gegen WBV ist Augsburg. Für Klagen von WBV
gegen den Auftraggeber ist Augsburg gleichfalls Gerichtsstand, wenn der
Auftraggeber Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland hat. Nimmt WBV aus einem Vertrag mehrere Personen als
Gesamtschuldner in Anspruch und sind nicht alle Gesamtschuldner
Vollkaufmann, so kann WBV abweichend von Satz 2 das Gericht des
Erfüllungsortes (Ziff. 6.2) oder auch das Gericht desjenigen Ortes anrufen,
an dem einer der nichtkaufmännischen Gesamtschuldner seinen
allgemeinen Gerichtsstand hat.
6.4
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das
gleiche gilt für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.
6.5
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder
werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch
nicht berührt. An die Stellen der unwirksamen Bestimmungen tritt eine
Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmungen angestrebten
wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

Stand 01.10.2020

Kontakt

Wir bringen voran UG
(haftungsbeschränkt) & Co. KG
Thyssenstraße 31
D-86368 Gersthofen
+49 (8230) 7 000 5-0
info(at)voran.de

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